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KrankenkassenzuschussDie
gesetzlichen Krankenkassen
unterstützen ihre Versicherten
im Rahmen der Primärprävention
nach § 20 SGB Abs. 1 V
finanziell bei Maßnahmen, die
den allgemeinen
Gesundheitszustand verbessern
helfen.
Sie
übernehmen bei der Teilnahme an
anerkannten Präventionskursen 80
bis z.T. 100 % der Kursbeiträge.
Die Voraussetzung für eine
Bezuschussung ist eine
regelmäßige Teilnahme.
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Regelmäßig
im Sinne der Krankenkassen bedeutet, die
Versicherten haben an 80 % der
Kurstermine teilgenommen.
Meine
Präventionsangebote sind von den
Krankenkassen anerkannt und werden
finanziell bezuschusst! |
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Es gibt drei Präventionsbereiche:
Bewegung – Ernährung –
Stressbewältigung und Entspannung. |
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Fragen Sie bitte bei
Ihrer Krankenkasse nach wie die
Bezuschussungspraxis Ihrer Krankenkasse
aussieht.
Als Kursteilnehmer
treten Sie finanziell zunächst in
Vorleistung, am Ende des Kurses erhalten
Sie eine Teilnahmebestätigung/ Quittung,
die Sie bei Ihrer Krankenkasse zwecks
rückwirkender Bezuschussung einreichen
können. Die Krankenkassen überweisen die
Zuschüsse in der Regel relativ zügig, so
dass für Sie nur ein geringer
Eigenanteil übrig bleibt. |
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Ich
arbeite mit folgenden
Krankenkassen zusammen: |
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AOK |
Allgemeine Ortskrankenkassen |
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BEK/
GEK |
Barmer
GEK Krankenkasse |
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BKK |
Betriebskrankenkassen |
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DAK |
Deutsche
Angestellten Krankenkasse |
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IKK |
Innungskrankenkassen |
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TK |
Techniker Krankenkasse |
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Sollte Ihre
Krankenkasse nicht genannt sein, nehmen
Sie bitte
Kontakt mit mir auf, ich setze mich
gerne mit Ihrer Krankenkasse in
Verbindung.
Auch einige privaten Krankenkassen
übernehmen die Kosten der
Gesundheitskurse. Erkundigen Sie sich
bitte bei Ihrer Kasse. |
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