Praxis für Stressmanagement & Entspannung

 

 

betriebliche Gesundheitsfoerderung

 

coaching

 

 

 

 

Öffentliche Förderung für die Fortbildung Kursleiterschulungen

 
Die Praxis für Stressmanagement und Entspannung akzeptiert für die Fortbildung Kursleiterschulungen:

BILDUNGSSCHECKS und BILDUNGSPRÄMIEN

 
 
 

Bildungsscheck

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu den Ausgaben für berufliche Weiterbildung.

Personenkreis
Beschäftigte von Unternehmen bis zu max. 250 Mitarbeitern oder Selbstständige bis zum 5. Jahr der Selbstständigkeit.

Fördersumme
mit dem Bildungsscheck werden 50 % des Kursbeitrages max. 500.- € erstattet. Die andere Hälfte des Kursbeitrages trägt der Kursteilnehmer selbst.

Regionale Beratungsstellen
Bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen wird in den regionalen Beratungsstellen ein Bildungsscheck ausgestellt.

Wichtig
Bevor Sie sich für die Kursleiterschulung anmelden muss der Bildungsscheck bei der zuständigen regionalen Beratungsstelle beantragt und ausgestellt werden.

Auf dem Bildungsscheck sollte als Anbieter die Praxis für Stressmanagement und Entspannung eingetragen sein.

Den Bildungsscheck reichen Sie dann bitte zusammen mit der Anmeldung zur Kursleiterschulung ein.

Weitere Informationen und Adressen der regionalen Beratungsstellen erhalten Sie unter:
www.bildungsscheck.nrw.de

 

Bildungsprämie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte mit finanziellen Anreizen wie der Bildungsprämie mehr Menschen zur Weiterbildung motivieren.
Die Bildungsprämie wird aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der EU gefördert.

Personenkreis
Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von derzeit max. 26.500.- €/ bei gemeinsamer Veranlagung 51.200.- €. Stand: November 2009.

Fördersumme
Der Bund übernimmt mit dem Prämiengutschein 50 % der Weiterbildungskosten max. 500.- €. Die andere Hälfte trägt der Kursteilnehmer selbst.

Regionale Beratungsstellen
Sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, wird der Prämiengutschein ausgestellt.

Wichtig
Bevor Sie sich für die Kursleiterschulung anmelden muss der Prämiengutschein bei der zuständigen lokalen Beratungsstelle beantragt und ausgestellt werden.

Auf dem Prämiengutschein sollte als Anbieter die Praxis für Stressmanagement und Entspannung eingetragen sein.

Den Prämiengutschein reichen Sie dann bitte zusammen mit der Anmeldung zur Kursleiterschulung ein.

Weitere Informationen und Adressen der lokalen Beratungsstellen erhalten Sie unter:
www.bildungspraemie.info

Eine Doppelförderung durch Bildungsscheck und Bildungsprämie ist nicht möglich!